Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Die moderne Medizin bietet viele Möglichkeiten der Untersuchung und Behandlung. Einige dieser Möglichkeiten werden in Deutschland über die gesetzlichen Krankenkassen solidarisch finanziert, einige durch Selbstzahlung.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die keine Kassenleistungen sind und die Ärzte in Deutschland ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten dürfen.
Der Patient sollte vor der Erbringung der Leistung über Kosten und Nutzen aufgeklärt werden. Er sollte so beraten werden, dass er die Möglichkeit hat, sich frei für oder gegen das Angebot zu entscheiden.
Nach der Aufklärung schließen wir einen schriftlichen Vertrag über die individuellen Gesundheitsleistungen.
Ohne diesen schriftlichen Vertrag zwischen Arzt und Patient hat der Arzt keinen Anspruch auf Bezahlung.
Grundlage der Rechnungsstellung bei IGeLn ist die GOÄ 1996 (Amtliche Gebührenordnung für Ärzte von 1996).
IGeL-Beispiele meiner Praxis:
- ABI-Messung
- Befundmappe
- Reisemedizinische Beratung
- Erstellung einer Patientenverfügung
- Private Atteste und Bescheinigungen
- Tauchertauglichkeitsuntersuchung
- Untersuchung für den Sportbootführerschein
- Untersuchung zur Kraftfahrzeugtauglichkeit
- Impfung gegen Harnwegsinfekte bei der Frau
- Präoperative Diagnostik vor IGel-Eingriffen
- Präventionsleistungen vor dem vorgeschriebenen Alter
- Untersuchung auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl auf immunolog. Basis
Sprechen Sie uns bitte gerne an.
Ich habe den IGeL-Kodex der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterzeichnet. „Wir IGeLn fair!“